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5.500+
Kunden

Seit
1985

Kasse
als Basis

16k+ Standorte
40k+ Kassen
200k+ Benutzer
Familienunternehmen
24/7 Support
200+ Spezialisten
10 Wiederverkäufer
in 3 Ländern
Gesamtlösung
10 Produkte
Offene API
150+ Integrationen
25+ Module

 

 

 

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Die Zukunft des Zahlungsverkehrs: Zahlungstrends 2026 für den Einzelhandel und das Gastgewerbe
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Die Art und Weise, wie wir bezahlen, ändert sich schneller als je zuvor. In den letzten Jahren haben wir den Aufstieg von kontaktlosen Zahlungen, mobilen Geldbörsen und QR-Codes erlebt. Und diese Entwicklung wird sich 2026 unvermindert fortsetzen. Einzelhandel und Gastgewerbe stehen am Vorabend einer neuen Ära, in der Zahlungserfahrung, Kundenerfahrung und Technologie zu einem nahtlosen Fluss verschmelzen.

Konsumenten schätzen Komfort, Sicherheit und Wahlfreiheit. Unternehmer wollen Überblick, Einsicht und Zuverlässigkeit. Bei MplusKASSA sehen wir diese beiden Welten zusammenkommen: ein POS-System, das nicht nur Zahlungen verarbeitet, sondern auch zum Wachstum des Unternehmens beiträgt.

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Ab dem 1. Januar 2025 bleiben die Mehrwertsteuersätze für alkoholfreie Getränke, alkoholarmes Bier und andere Getränke gleich. Es wird weder eine neue Mehrwertsteuererhöhung noch eine Abschaffung des niedrigen Satzes geben.

Dann gibt es einige Aufregung um die Steueränderungen, den Steuerplan 2025 und eine mögliche Erhöhung der Steuer auf Softdrinks, Sirup und zuckerhaltige Getränke. Das Finanzamt und die Regierung haben bestätigt, dass die Mehrwertsteuer unverändert bleiben wird. Was sich ändert, bzw. was erhöht bleibt, ist die Verbrauchssteuer.

So nutzen Sie Ihr POS-System intelligent für Oktoberfest-Aktionen und zeitlich befristete Promotions
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Im Vorfeld des Oktoberfestes geht es für viele Unternehmer vor allem um eines: auf Stimmung und Umsatz setzen, ohne Chaos hinter der Kasse. Mit MplusKASSA können Sie das auf intelligente Weise tun. Denn Ihr Kassensystem ist nicht nur ein Ort für Transaktionen, sondern auch ein leistungsfähiges Werkzeug für die Organisation und Nachverfolgung von zeitlich begrenzten Promotionen, Aktionen und Ticketverkäufen. Zum Beispiel für das Oktoberfest.

Regeln für Kinderarbeit in Geschäften: Was darf ein 15-Jähriger tun und was nicht?
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Kurze Antwort: Ein 15-Jähriger darf nicht an der Kasse arbeiten, da dies unter die Selbstständigkeit fällt. Allerdings darf ein 15-Jähriger leichte, nicht-industrielle Arbeiten verrichten: Regale auffüllen, spiegeln, verpacken und einfache Bürotätigkeiten. Es gilt das Arbeitszeitgesetz: maximal 2 Stunden an einem Schultag, 12 Stunden in einer Schulwoche, 8 Stunden an einem Nicht-Schultag und 40 Stunden in einer Ferienwoche. Bei der Berechnung der Arbeitszeit wird auch die Schulzeit berücksichtigt.

 

 

 

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